Tag: 4. Mai 2016

law_thumbMitarbeiter als Garant zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Der Begriff „Compliance“ ist in aller Munde – und das nicht erst seit den großen Korruptionsverfahren Mitte 2000 namhafter deutscher Unternehmen. Dass Gesetzesverstöße dabei zu einem finanziellen Schaden geführt haben und in der Zukunft führen werden, der aus behördlich verhängten Geldstrafen sowie Aufklärungskosten besteht, ist hinlänglich bekannt und für die Unternehmen messbar. Der mit Compliance-Verstößen verbundene Schaden der Unternehmensreputation betrifft die Unternehmen hingegen nicht unmittelbar und ist auch nur schwer zu quantifizieren. Gleichwohl haben Gesetzesverstöße immer eine Auswirkung auf das Verhältnis zu Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern. Letztere sind regelmäßig, insbesondere bei einem Tätigwerden von Strafverfolgungsbehörden, bei der Verrichtung ihrer Tätigkeiten und im Umgang mit Anfragen aus dem Arbeits- oder Privatumfeld verunsichert.

Lesen Sie hier den ausführlichen Fachartikel der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH und der VESTIGA Consulting GmbH: Fachartikel

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